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LSG Bayern, 20.05.2005 - L 8 AL 405/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) bzw. Arbeitslosenhilfe (Alhi); Berücksichtigung der während einer Haft zu berücksichtigenden Zeiten eines Gefangenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 09.09.2004 - S 6 AL 274/02
- LSG Bayern, 20.05.2005 - L 8 AL 405/04
- BSG - B 7a AL 188/05 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2008 - L 12 AL 40/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Haftentlassung, Erfüllung der …
Zeiten, in denen wegen Arbeitsmangel bzw. Krankheit kein Entgelt gezahlt wurde, sind nicht berücksichtigungsfähig, da die Versicherungspflicht nur entsteht, wenn Gefangene z. B. Arbeitsentgelt erhalten (LSG NRW, Urteil vom 15.07.2003 (- L 1 AL 18/03 -); ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 20.05.2005; - L 8 AL 405/04 -: nur die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten als Gefangener seien für die Anwartschaftszeiten berücksichtigungsfähig). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2007 - L 12 AL 80/10 Wurde ein Entgelt etwa wegen Arbeitsmangels oder Krankheit nicht gezahlt, bestand auch keine Versicherungspflicht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 15.10.2008 - L 12 AL 40/07 -, juris Rn. 43; Bayerisches LSG, Urteil vom 20.5.2005 - L 8 AL 405/04 -).